Urteil des LG Hanau vom 14.11.2008 zur Ablehnung eines Nutzungswillens bei Reparatur erst mehrere Monate nach dem Unfall

Gibt ein Geschädigter sein Fahrzeug erst mehrere Monate nach dem Unfall in Reparatur, so führt diese Tatsache nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu der widerlegbaren Vermutung, dass kein Nutzungswille vorliegt. Aus den Gründen: …Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Ein entsprechender Anspruch bestände nur dann, wenn die Kl. einen … Urteil des LG Hanau vom 14.11.2008 zur Ablehnung eines Nutzungswillens bei Reparatur erst mehrere Monate nach dem Unfall weiterlesen